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Fahrgebietsbeschränkungen

Bei den meisten Vermietern gibt es Fahrgebietsbeschränkungen für bestimmte Gebiete. Bitte beachten Sie die Hinweise in den jeweiligen Mietbedingungen, da Sie, wenn Sie diese Bestimmungen missachten, gegen den Mietvertrag verstoßen. Sie handeln dann auf eigenes Risiko, der Versicherungsschutz erlischt, und Sie werden für sämtliche Schäden und Reparaturen haftbar gemacht.

So dürfen zum Beispiel der Death Valley National Park und andere Wüstengebiete meist vom 1.5. bis 31.10. nicht durchfahren werden. In und um New York City ist das Befahren von Straßentunnels nicht erlaubt, und grundsätzlich ist das Befahren von nicht öffentlichen und von unbefestigten Straßen nicht gestattet. Auch für Fahrten nach Mexiko gelten Sonderbestimmungen.

 

Fahrten nach Alaska, Yukon und Northwest Territories sind nur bei Anmeldung mit der Buchung und oft gegen Zahlung der beim jeweiligen Vermieter genannten Zusatzgebühr, sowie einer eventuellen zusätzlichen (ggfs. erstattbaren) Kaution, zulässig. Der Zuschlag erklärt sich dadurch, dass aufgrund der besonderen Straßenverhältnisse das Fahrzeug ungewöhnlich hohem Verschleiß ausgesetzt ist. Einige Schotterstraßen dürfen aber trotz Anmeldung nicht befahren werden. Fragen Sie uns nach den genauen Bedingungen des von Ihnen gewählten Vermieters.